zur Bewahrung des Rotbachtales im Dahlemer Wald
Der Windpark Dahlem IV darf nicht gebaut werden!

Rotmilane über Dahlem IV Foto: NABU Euskirchen
Das Rotbachtal im Dahlemer Wald ist die Heimat der scheuen Schwarzstörche und der faszinierenden Rotmilane. Beide Großvogelarten sind streng geschützt. Das weitverzweigte Rotbachtal, seine dicht bewaldeten Höhenzüge, seine Teiche und zahlreichen Feuchtgebiete und sein angrenzendes Offenland ist für beide Arten eine sichere Heimat, in der sie seit Jahrzehnten leben und ausreichend Nahrung finden. Beständig sichere Bruterfolge bestätigen dies. Das Rotbachtal bietet hier noch ausreichend störungsfreie Rückzugsorte für die Niststätten der Großvogelarten. Dieses ungestörte Waldgebiet ermöglicht auch zahlreichen weiteren streng geschützten Tier-, Vogel-, Fledermaus- und Insektenarten einen sicheren Lebensraum. Hierzu zählen z.B. die europäische Wildkatze, über 14 Fledermausarten, die Waldschnepfe, der Bussard und der Schwarzspecht.
Dieser ungestörte Lebensraum innerhalb des Waldes mit seiner bedeutenden Artenvielfalt und Biodiversität wird durch den weiteren Ausbau der Windanlagen von der Gemeinde Dahlem massiv bedroht. In direkter Nähe zum Windpark Dahlem IV auf den Höhenzügen des Rotbachtales liegen die Niststätten von Schwarzstorch und Rotmilan.
Der erste Genehmigungsantrag von Dahlem IV aus dem Jahr 2016 wurde bereits erfolgreich vom dem NABU Nordrhein Westfalen (NABU NRW) beklagt. Es wurde seitens des Gerichtes wegen erheblicher Verfahrensfehler ein Baustopp angeordnet.
Die zuständige Behörde des Kreises Euskirchen hat nun, trotz des noch anhängenden Gerichtsverfahrens den neuen Antrag der Windpark Dahlem GmbH genehmigt. Gegenstand der Genehmigung sind dieselben Windkraftanlagen (die „Unvollendeten“) wie im Verfahren aus 2016.
Die artenschutzfachlichen Mängel sind auch in dem erneuten Genehmigungsverfahren nicht ausgeräumt worden. Insbesondere in Hinblick auf den Rotmilan und den Schwarzstorch sind diese in wesentlichen Teilen nicht rechtskonform. Eine Genehmigung für den Bau der o. a. Windkraftanlagen ist so nicht zu rechtfertigen.
Der NABU NRW prüft, gegen diese neue Genehmigung von Dahlem IV Klage einzureichen. Der NABU NRW und der NABU Kreis Euskirchen e.V. hatte bereits gemeinsam mit der Naturschutzinitiative e.V. (NI) eine umfangreiche Stellungnahme gegen die Genehmigung von Dahlem IV eingereicht und auf die erheblichen Mängel der Artenschutz- und der Umweltverträglichkeitsprüfung hingewiesen.
Zur Unterstützung der erneuten Klage gegen Dahlem IV bitten wir um Ihre Mithilfe.
Sollten mehr Spenden eingehen als benötigt werden, werden diese für andere Naturschutzwecke verwendet. Eine Zurückzahlung von Spenden ist rechtlich nicht möglich.
Info: NABU Kreis Euskirchen e.V.
Claudia Rapp-Lange, Mobil 0173 / 271 8323
Email: c.rapp-lange@nabu-euskirchen.de
Konto:
NABU Kreis Euskirchen
IBAN DE38 3825 0110 0001 012400
BIC WELADED1EUS
Kreissparkasse Euskirchen
Verwendungszweck: Dahlem IV