Informationen und kritische Betrachtung zum weiteren Ausbau der Windanlagen im Kreis Euskirchen

Aquarell: Maf Räderscheidt

Aufgrund ihrer geringen Besiedlungsdichte und hohen Windhöffigkeit werden die Naturräume im Kreis Euskirchen besonders stark durch den Bau von Windanlagen beeinträchtigt. Der Ausbau der Windanlagen ist planlos geworden. Eine Qualitätssicherung der Genehmigungsverfahren durch unabhängige Sachverständige besteht nicht. Der Raum im Kreis Euskirchen für zusätzliche Windanlagen wird eng. Immer häufiger treten die Konfliktfelder zwischen Artenschutz und dem Ausbau weiterer industrieller Windanlagen zutage.

 

Die naturnahen Lebensräume im Kreis Euskirchen, die zahlreichen streng geschützten Vogelarten, wie Schwarzstorch, Rotmilan, Wespenbussard, Rohrweihe, Kornweihe, Feldlerche, den vielen Fledermausarten, aber auch der Wildkatze, dem Luchs und der unendlichen Insektenvielfalt Rückzugs- und unbeeinträchtigte Bruthabitate bieten, entflammen einen erheblichen Konflikt bei der Genehmigung der Windanlagen, wenn geltendes Naturschutzrecht missachtet wird.

Die außerordentliche hohe Artenvielfalt und Biodiversität der Eifel, der Nationalpark, die einzige vollständige von West-Ost verlaufende Biotopverbundachse für waldbewohnende Säugetiere und ihre angrenzenden Offenlandlebensräume in NRW, die „Rohrer Kalkmulde“ als Verbindungsachse zum Vogelschutzgebiet „Ahrgebirge“, die Bördelandschaften mit ihrer reichhaltigen Vogelwelt, aber auch die Flugrouten der ziehenden Vögel und Fledermäuse sollten vor der weiteren Fragmentierung durch industrielle Windanlagen bewahrt werden.

 

Die Eifel ist ein Genpool für die Artenvielfalt Deutschlands. Eine zusätzliche Beeinträchtigung der sensiblen Ökosysteme und ihrer Artenvielfalt muss vermieden werden. Der Artenschutz und der Schutz der Biodiversität sind elementares Ziel für eine nachhaltige Zukunft mit prioritärer gesellschaftspolitischer Bedeutung, was sich nicht nur im hohen Schutzstatus bedrohter Arten in der EU Habitat Direktive (92/43/CEE 1992) und internationalen Abkommen (Kyoto-Protokoll) und damit auch im Bundesnaturschutzgesetz widerspiegelt.

 

„In der Nationalen Strategie der Bundesregierung zur biologischen Vielfalt (BMUB, 2007) wird als explizites Ziel formuliert, dass die Erzeugung und Nutzung der erneuerbaren Energien nicht zu Lasten der biologischen Vielfalt gehen dürfen.“

                               - vgl. https://www.bfn.de/themen/erneuerbare-energien.html

 

Aufgrund der erheblichen artenschutzrechtlichen Konfliktfelder im Kreis Euskirchen im Rahmen der Genehmigungsverfahren der Windanlagen ist es eine gesellschaftliche Verpflichtung des NABU Kreis Euskirchen, sich für den Artenschutz einzusetzen. Nur auf diesen Weg ist es möglich, die behördlichen Entscheidungen zu überprüfen und damit die Gesamtqualität dieser Entscheidungen in Naturschutzbelangen durch die Genehmigungsbehörden zu verbessern. Die Verbandsklage bietet hierzu die einzige außerbehördliche Möglichkeit, die bei allen Eingriffen in den Naturhaushalt und nicht nur gezielt bei der Windenergie anzuwenden ist.

Rotmilane über dem Rotbachtal bei Dahlem IV  Foto: NABU Euskirchen

 

Der NABU Euskirchen schließt sich den grundlegenden Aussagen zu den Strategien für eine naturverträgliche Energiewende des NABU Deutschland e.V. aus dem November 2018 an:

 

„Deutschland hat sich weitreichende Ziele für den Umbau seines Energiesystems bis Mitte des Jahrhunderts gesetzt. Insbesondere wird eine deutliche Minderung des Energieverbrauchs und eine Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch auf 60 % angestrebt. Die „Energiewende“ soll wesentlich zur Reduktion der deutschen Treibhausgasemissionen bis Mitte des Jahrhunderts um 80 bis 95 % (gegenüber 1990) beitragen, und somit die internationalen Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels angemessen unterstützen. Damit spielt die Energiewende perspektivisch eine sehr große Rolle dabei, die Überlebensfähigkeit der natürlichen Ökosysteme in Deutschland und weltweit zu sichern, die – wie anhand der Studienlage immer deutlicher wird – mit der stattfindenden globalen Erwärmung in bedeutendem Maße gefährdet sind. Neben dem Klimaschutz sind der Kernenergieausstieg (bis Ende des Jahres 2022) sowie die Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit weitere übergeordnete Ziele, die laut Bundesregierung mit der Energiewende verfolgt werden (BMWi 2018). Am weitesten vorangeschritten ist die Energiewende bisher im Bereich der Stromerzeugung. Hier konnte der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch zwischen den Jahren 2000 und 2017 von 6,5 % auf 36,4 % erhöht werden (AG Energiebilanzen 2018a). Ausschlaggebend hierfür war insbesondere ein starker Zubau von Windenergieanlagen an Land und in den letzten Jahren auch auf dem Meer sowie der Aufbau großer Kapazitäten an Biomasse- und Fotovoltaik-Anlagen. Deutlich weniger Fortschritte hat es in der Vergangenheit hingegen bei der Transformation des Verkehrs und des Wärmemarktes sowie allgemein bei der Reduzierung des Energieverbrauchs gegeben (Löschel et al. 2018).

 

Mit der fortschreitenden Transformation der Stromerzeugung gingen und gehen verschiedene gesellschaftliche Diskussionen einher. Der Fokus der öffentlichen Diskussion liegt dabei häufig auf den Kosten der Transformation und der gesellschaftlichen Verteilung dieser Kosten. Auch Fragen der gesellschaftlichen Akzeptanz werden insbesondere bezüglich des Windenergieausbaus sowie auch in Hinblick auf den damit zu einem großen Teil in Verbindung stehenden Ausbaubedarf des Stromübertragungsnetzes diskutiert. Zwar gibt es einen Zusammenhang zwischen gesellschaftlicher Akzeptanz und Naturverträglichkeit von Energiewende-Maßnahmen, dennoch werden die Einflüsse von Energiewendemaßnahem auf die Natur in der breiten Öffentlichkeit nur am Rande explizit wahrgenommen und diskutiert.1 Spiegelbildlich scheinen sich auch die energiepolitischen Diskussionen vor allem um Kostensenkungspotenziale, Verteilungsfragen, regionale bzw. sektorale Betroffenheit und potenzielle (oft finanzielle) Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz von Anlagen- und Infrastrukturausbau zu drehen.

 

Aufgrund der perspektivisch insbesondere mit dem benötigten weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien verbundenen weiter zunehmenden Auswirkungen der Energiesystemtransformation auf Landschaft und Ökosysteme erscheint es angemessen, dass Politik und Gesellschaft die Naturverträglichkeit der Energiewende bzw. ihrer konkreten Ausgestaltung stärker in den Blick nehmen als bisher. Denn eine angemessene Berücksichtigung und darauf aufbauende weitest mögliche Minderung der negativen Einflüsse von Energiewende-Maßnahmen auf die Natur ist aus verschiedenen Gründen von Bedeutung:

Zum einen ist die gesellschaftliche Akzeptanz für das Gelingen der Energiewende entscheidend und eine weitgehend naturverträgliche Ausgestaltung der Energiewende kann diese Akzeptanz befördern.

 

Zum anderen sind intakte Ökosysteme für das menschliche Wohlergehen von hoher Bedeutung und es kann darüber hinaus argumentiert werden, dass ihnen unabhängig vom Wert für den Menschen auch ein intrinsischer Wert zugesprochen werden sollte. (Zusätzliche) Ökosystemstörungen sollten folglich so weit wie möglich vermieden werden.“