
Neues vom Naturschutzbeirat
Die Legislaturperiode für den Naturschutzbeirat endete 2025 und so fanden im Dezember Neuwahlen statt. Für den NABU Euskirchen wurden Dr. Marco Mora und Marion Zöller wieder gewählt. Erstmalig
als Vertreter machten Uli Pohl und Daniel Wirtz das Rennen. Wir sind also für die nächsten 4 Jahre gut aufgestellt.
Der Naturschutzbeirat ist ein Gremium, welches die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen bei Entscheidungen unterstützt und die die Interessen von Natur und Landschaft wahrt. Die
Sitzungen sind öffentlich.
Zusammensetzung des Naturschutzbeirates
Der Naturschutzbeirat setzt sich gemäß den Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen aus Vertreterinnen und Vertretern anerkannter Naturschutzverbände sowie aus sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern zusammen. Die Mitglieder werden durch den Kreistag des Kreises Euskirchen für die Dauer einer Legislaturperiode berufen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Beirates sind die Vertreter der nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzvereinigungen, darunter der NABU. Diese entsenden fachlich qualifizierte Personen, die die Interessen des Naturschutzes unabhängig von Einzelinteressen vertreten. Ergänzt wird der Beirat durch weitere sachkundige Mitglieder, die aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Erfahrung besondere Kenntnisse in den Bereichen Natur-, Arten- und Landschaftsschutz einbringen.
Die Untere Naturschutzbehörde nimmt an den Sitzungen beratend teil, ist jedoch nicht stimmberechtigt. Dadurch bleibt die fachliche Unabhängigkeit des Naturschutzbeirates gewahrt. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder üben ihr Mandat weisungsfrei aus und sind ausschließlich dem Schutz von Natur und Landschaft sowie der geltenden Rechtslage verpflichtet.
Aus Sicht des NABU Euskirchen ist diese pluralistisch und fachlich ausgerichtete Zusammensetzung von zentraler Bedeutung. Sie stellt sicher, dass unterschiedliche naturschutzfachliche Perspektiven in die Beratung einfließen und Entscheidungen nicht allein aus verwaltungs- oder nutzungsorientierter Sicht getroffen werden. Der Naturschutzbeirat bildet damit ein wichtiges Korrektiv und eine fachlich fundierte Stimme für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen.
Besondere Situation der Verbandsvertretung im Kreis Euskirchen
Nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW ist die Beteiligung aller anerkannten Naturschutzverbände im Naturschutzbeirat vorgesehen — darunter NABU, BUND und LNU. Im Kreis Euskirchen ist der NABU derzeit der einzige Verband, der seine zugeteilten Sitze wahrnimmt, da andere vorschlagsberechtigte Verbände (z. B. BUND und LNU) in der letzten Wahlrunde keine oder nicht ausreichend Bewerbungen eingereicht haben, um ihre Mandate zu besetzen. Diese Situation ist rechtlich möglich, wenn Vereine den ihnen zustehenden Vorschlagsrechten nicht nachkommen, führt jedoch zu einer faktischen Einengung der naturschutzfachlichen Perspektiven im Beirat. Gleichzeitig unterstreicht der NABU Euskirchen, dass eine breite Beteiligung aller anerkannten Verbände wichtig ist, um die im Gesetz angestrebte Vielfalt unterschiedlicher Fach- und Erfahrungsschwerpunkte im Naturschutzbeirat zu gewährleisten.
Text: Marion Zöller und Peter Berthold / NABU Euskirchen

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