Mitgliederversammlung 2026

Einladung zur Mitgliederversammlung 2026

Liebe Mitglieder, liebe Freunde, sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir Euch/Sie herzlich zur Mitgliederversammlung (MV) des NABU Kreis Euskirchen ein, die am

Freitag, den 27. Februar 2026 um 18.00 Uhr

als reine Präsenz-Veranstaltung im DODO-Treff stattfindet. (Zum Sportplatz 9 / 53894 Mechernich)

!Eine Bitte!
Wenn Ihr/Sie an unserer Mitgliederversammlung teilnehmen möchtet(n), würden wir uns über eine Anmeldung sehr freuen! Die Anmeldung sollte möglichst bis zum 22. Februar 2026 per E-Mail an 
Mitgliederversammlung@nabu-euskirchen.de
erfolgen. Das hilft uns die Veranstaltung und die Räumlichkeiten besser zu planen.

Tagesordnung

  1.  Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung zur MV
  2.  Wahl des Versammlungsleiters
  3.  Wahl des Protokollführers
  4.  Annahme der Tagesordnung
  5.  Feststellung der Beschlussfähigkeit
  6.  Annahme des Protokolls der Mitgliederversammlung von 2025
  7.  Kassenbericht
  8.  Tätigkeitsbericht
  9.  Aussprache zu Punkt 7. und 8.
  10.   Entlastung des Vorstandes und der Beisitzer*innen
  11.   Besprechung der Satzungsänderung
  12.   Beschluss der Satzungsänderung
  13.   Anträge von Mitgliedern, sofern solche vorliegen
  14.   Wahlen
    •  Wahl des Wahlleiters
    •  Nachwahl des §26-Sprecherteams
    •  Wahl der Beisitzer
    •  Wahl der Delegierten zur Landesvertreter-Versammlung
    •  Wahl der Vertreter der Delegierten zur Landesvertreter-Versammlung        
  15.   Ehrungen
  16.  Verschiedenes
    1. Information zur derzeitigen Entwicklung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien im Rahmen der Verabschiedung des Regionalplan, Teilplan „Erneuerbaren Energien“ des Regierungsbezirks Köln am 19.12.2025  und somit auch für den Kreis Euskirchen durch Herrn Dr. Ralf Hoffmann. 
  17.   Abschluss der Mitgliederversammlung 2026

Wenn Sie Wünsche bzw. Anträge zur Tagesordnung einbringen möchten, bitten wir Sie dies vor der Mitgliederversammlung bis spätestens 15.02.2026 per E-Mail einzureichen, an
Mitgliederversammlung@nabu-euskirchen.de


Unterlagen zur Mitgliederversammlung

1. Vorschlag zur Versammlungsleitung und zur Protokollführung

Versammlungsleitung:

Vorschlag Nr. 01: Peter Berthold

Vorschlag Nr. 02: ...

 

Protokollführung:

Vorschlag Nr. 01: ...

Vorschlag Nr. 02: ...

 


2. Tätigkeitsbericht

Download
Tätigkeitsbericht des NABU Euskirchen für das Jahr 2025
Auflistung der Aktivitäten des NABU Kreis Euskirchen im Jahre 2025
Tätigkeitsbericht des NABU Kreis Euskirc
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ist noch in Arbeit und wird in Kürze hier bereit gestellt


3. Protokoll der Mitgliederversammlung vom 28.03.2025

Download
Protokoll der MV vom 28.03.2025
Protokoll der Mitgliederversammlung des
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4. Vorschläge der Kandidaten für die Wahlen

4.1 Vorschlag des Wahlleiters:

Vorschlag Nr. 01: Dr. Christian Volk (NABU NRW)

Vorschlag Nr. 02: ...

 

4.2 Vorschlag der Mitglieder für das §26-Sprecherteam:

Das bisherige Team der drei Sprecher stellt sich in gleicher Zusammensetzung für die Wiederwahl auf: 

  • Marion Zöller
  • Ulrich Pohl
  • Peter Berthold

 

4.3 Vorschlag zur Wahl der Beisitzer:

Entsprechend unserer Satzung dürfen wir bis zu 7 Beisitzer von der Mitgliederversammlung wählen lassen.
Zur Wahl stellen sich: 

  • Dr. Marco Mora
  • Markus Körfer
  • Andreas Stauch
  • ...
  • ...
  • ...

 

4.4 Vorschlag zur Wahl der Delegierten für die Landes-Vertreter-Versammlung (LVV):

Wir dürfen vom NABU Euskirchen 4 Delegierte durch die Mitgliederversammlung nominieren lassen: 

1. Marion Zöller

2.

3.

4. 

Zusätzlich zu diesen 4 Delegierten wird der vom Vorstand bestimmte Vertreter des NABU Euskirchen, der diesen im Landesrat vertritt, zur LVV geladen und erhält ebenfalls eine Stimme. Derzeit ist Peter Berthold dieser Vertreter des NABU Euskirchen im Landesrat.

4.5 Vorschlag zur Wahl der Vertreter der Delegierten für die LVV:

Für jeden der 4 Delegierten müssen wir einen Vertreter durch die Mitgliederversammlung nominieren lassen: 

1. ... (für Marion Zöller)

2.

3.

4.


5. Satzungsänderung

Als gemeinnützige Organisation unterliegen wir vielen Regularien. Eine davon ist, dass unsere Satzung durch das zuständige Finanzamt genehmigt werden muss. Auf der Mitgliederversammlung am 28.03.2025 wurde eine umfangreich überarbeitete Satzung beschlossen. Durch das Finanzamt wurde im Nachgang folgende, gelb markierte Ergänzung gefordert, die sich ausschließlich auf den §19 Vermögensbindung Absatz 1 bezieht:

Die Mitgliederversammlung muss die Ergänzung der bisherigen Satzung um die gelb markierten Inhalte beschliessen.

am 28.03.2025 beschlossene Satzung des NABU Euskirchen e.V.

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Stand vom 28.03.2025
Satzung_Stand_28-03-2025.pdf
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