Hinweise für Gartenbesitzer zur beginnenden Brutsaison

Foto: NABU/Volker Gehrmann
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Es ist März und der Frühling naht. Die Natur erwacht zum Leben. Auch für viele Vogelarten, wie z.B. Spatzen, Gartenrotschwanz, Amsel, Meise, Zaunkönig und Rotkehlchen beginnt im März bei warmer Witterung bereits die Hauptbrutsaison. Damit unsere gefiederten Vogelfreunde ungestört in Hecken- und Baumreihen unserer Gärten und auch in Feld und Flur ihre Nester bauen können, ist es vom 1. März bis zum 30. September laut Bundesnaturschutzgesetz (§39 Abs. 5 BNatSchG) grundsätzlich verboten Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Dies dient dem Schutz der brütenden Vögel und Kleintiere. Erlaubt sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses, sofern keine Vögel oder Kleintiere, wie z.B. Haselmäuse oder Siebenschläfer brüten und gestört werden.

Foto: NABU/Volker Gehrmann
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Auch die Reinigung von Nistkästen sollte bis Anfang März abgeschlossen sein, sodass die Vögel und Fledermäuse ungestört ihre neuen Quartiere in den Nistkästen beziehen können. 
Auch Kleintiere, wie Igel, Maulwürfe, Eichhörnchen, Siebenschläfer und Haselmäuse, Insekten und Schmetterlinge, Frösche und Kröten und auch Regenwürmer und Tausendfüßler leben in unseren Gärten und haben dort ihren Lebensraum. Sie verstecken sich und ihre Jungen in der dicken Laubschicht entlang der Hecken, in dichten Grasbüscheln und Stauden, in Reisighaufen und Totholzecken oder auch in Mauerritzen.

Foto: NABU/Volker Gehrmann
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Wenn in ihren Gärten Vögel oder Kleintiere ihre Niststätten bauen, ist es besonders wichtig Abstand zu halten und Ruhe zu bewahren. Die Vögel und Kleintiere reagieren besonders empfindlich auf Störungen während der Brutzeit und können im schlimmsten Fall das Nest aufgeben. Im direkten Bereich des Nestes sollten Gartenarbeiten, wie Hecken schneiden, Rasenmähen, aber auch laute Gespräche oder Musik vermieden werden. Auch Haustiere wie Katzen und Hunde sollten nicht in die Nähe der Niststätten gelangen, da auch sie für die Vögel eine Störung darstellen und die Altvögel und Jungvögel gefährden können. 
In einem naturnahen Garten darf es ruhig ein bisschen unaufgeräumt aussehen, wenn dadurch die Nester von Vögeln und Kleintieren geschützt sind. Solche naturnahen Gärten erfreuen nicht nur die Erwachsenen, sondern vor allem auch unsere Kinder durch die Möglichkeit Vögel und Kleintiere direkt vor der Haustüre beobachten zu können.

Text: Claudia Rapp-Lange / NABU Euskirchen