Igel dürfen nicht aus der Natur entnommen oder gestört werden
Kreis Euskirchen - Wenn die Tage kürzer und die Temperaturen kühler werden, beginnt wieder jene Zeit, in der wir besonders auf die Igel achten sollten. Was ist zu tun, wenn Igel bei Dauerfrost noch umher laufen oder verletzte Tiere Hilfe brauchen ? Generell gelten Igel, genauergesagt Braunbrustigel (Erinaceus europaeus) zu den geschützten Tieren laut §44 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Hier wird deutlich definiert, dass solche geschützten Arten nicht aus der Natur entnommen oder gestört werden dürfen. Der Gesetzestext erlaubt jedoch das sachgemäße Päppeln und Gesundpflegen, bis das Tier wieder in die Natur zurück kann.
Welcher Igel ist also hilfsbedürftig?
-) In der Winterphase (Schnee, Dauerfrost) sollten Igel nicht mehr umher laufen. Meist fehlt ihnen das nötige Fettpolster, um einen Winterschlaf zu überstehen.
-) Igeljunge mit noch geschlossenen Augen, die sich über Tag außerhalb des Nestes befinden.
-) Verletzte Tiere. Verkehrsopfer, Zaunopfer oder durch einen Mähroboter verunfallte Tiere.
-) Kränkliche Tiere. Erkennbar am torkelnden Gang oder gar auf der Seite liegend. Deutliche Abmagerung erkennbar, Parasitenbefall.
In diesem Fall kontaktieren Sie bitte unsere Vogel & Igelhilfe Notfallnummer. Wir helfen Ihnen nicht nur telefonisch weiter, sondern kümmern uns auch je nach Fall um die weitere Pflege durch fachkundige Auffangstationen und Tierärzte.
Allgemeine Informationen rund um die stacheligen Gartenbewohner finden Sie bei “pro-igel” : http://pro-igel.de/
Text und Fotos: NABU/Marion Zöller