Wolfsgebiet “Eifel – Hohes Venn”


Der Wolf. Foto: NABU/Kathleen Gerber

Mit Wirkung zum 02.07.2019 hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) das Wolfsgebiet “Eifel-Hohes Venn” ausgewiesen. Dies geschah aufgrund mehrerer Nachweise aus dem Hohen Venn in Belgien, die seit Mitte 2018 eingegangen waren und dem genetischen Nachweis in der Gemeinde Monschau, in den Monaten April und Mai 2019.

Foto: Die Karte der Wolfsgebiete

Das neue Wolfsgebiet umfasst eine Fläche von 505 km² und betrifft die : 

Städteregion Aachen : Stadt Monschau und die Gemeinden Simmerath und Roetgen.

 

Kreis Euskirchen : Stadt Schleiden und die Gemeinde Hellenthal

Daran angrenzend umfasst die “Pufferzone” mit einer Fläche von insgesamt 1.261 km² folgende Städte und Gemeinden : Städteregion Aachen : Aachen, Stolberg und Eschweiler

 

Kreis Düren : Düren, Heimbach und Nideggen, sowie die Gemeinden Hürtgenwald, Kreuzau und Langerwehe

 

Kreis Euskirchen : Stadt Mechernich, sowie die Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Kall und Nettersheim. In erster Linie ist die Ausweisung eines Wolfsgebietes für Nutztierhalter bedeutsam.

Auf der Grundlage der “Förderrichtlinie Wolf” werden in der Kern- und Pufferzone finanzielle Präventionsmaßnahmen vom Land Nordrhein Westfalen unterstützt.

 

Ansprechpartner ist die Bezirksregierung Köln – Dezernat 51 – Höhere Naturschutzbehörde

 https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/51/foerderung/wolf/index.html