Miller: Weiterer Windenergie-Ausbau nur mit umfassendem Rotmilan-Schutz
Rotmilan fliegt zwischen den Rotorenflügel einer Windkraftanlage. Foto: Claudia-Rapp Lange
Berlin – Mit Blick auf eine aktuell im Fachmagazin „DER FALKE“ erschienene Analyse zur Bestandsentwicklung des Rotmilans in Deutschland hat sich der NABU erneut dafür ausgesprochen, dass der notwendige Ausbau der Windenergie in Deutschland im Einklang mit dem Artenschutz erfolgen muss.
Der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA), Koordinator der offiziellen bundesweiten Vogelbestandserfassungen, hat jetzt die Ergebnisse einer detaillierten Analyse der jüngsten Bestandsentwicklung des Rotmilans in Deutschland veröffentlicht. Danach gehen die Rotmilanbestände in Landkreisen mit einer hohen Dichte an Windrädern zurück, während sie in Landkreisen ohne Windräder zunehmen.
„Dieser Zusammenhang ist äußert bedeutsam und zeigt, dass der notwendige weitere Ausbau der Windenergie in Deutschland nicht durch eine von der Windindustrie geforderte und derzeit sogar vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagenen Aufweichung des Artenschutzrechts erreicht werden darf, sondern Klima- und Artenschutz von vornherein zusammen gedacht werden müssen“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Insbesondere der Rotmilan ist als Vogel der Offenlandschaft und durch sein Flugverhalten häufig von Kollisionen mit Windkraftanlagen betroffen, weil er beim Jagen nach unten schaut und die Anlagen gar nicht sieht.
In der Studie vergleichen die Autoren des DDA die mit gleicher Methode erfolgten bundesweiten Erfassungen des Rotmilan-Brutbestands der Zeiträume 2005 bis 2009 und 2010 bis 2014. Für jeden der 285 Landkreise im Verbreitungsgebiet der Art wurde die ermittelte Bestandsveränderung mit der Anzahl von Windenergieanlagen pro Quadratkilometer Fläche korreliert. Eindeutiges Ergebnis: Je mehr Windräder, desto schlechter die Bestandsentwicklung. In Landkreisen ohne Windräder nahm der Bestand zu, bei etwa 0,1 Windrädern pro Quadratkilometer waren die Bestände stabil, bei über 0,15 Anlagen auf gleicher Fläche waren die Bestandstrends negativ.
Insgesamt führt dies zu einem bundesweit betrachtet stabilen Rotmilan-Bestand, was die Windindustrie bereits im August zu einer Jubelmeldung über die angeblich konfliktfreie Koexistenz von Windenergieanlagen und dem aufgrund seines gegabelten Schwanzes auch als „Gabelweihe“ bekannten Greifvogel veranlasste. Dieser Fehlinterpretation hatte der NABU bereits in einer Stellungnahme deutlich widersprochen und darauf hingewiesen, dass die Rotmilanbestände insbesondere im Nordosten Deutschlands, wo sehr viele Windräder stehen, deutlich abnehmen, während sie im windradarmen Südwesten des Landes zunehmen. Die neue Studie des DDA bestätigt diesen Effekt und kann ihn sogar Landkreis für Landkreis nachweisen. Die größten Abnahmen gab es demnach in einigen Landkreisen Sachsen-Anhalts, Ost-Westfalens und Mittelhessens, jeweils dort, wo sich auch Windenergieanlagen konzentrieren.
„Der jetzt veröffentlichte Bericht macht deutlich, dass der potentielle Konflikt zwischen dem Schutz windenergiesensibler Arten und dem Ausbau der Windenergie nicht nur in der Theorie und in Projektionen für die Zukunft existiert, sondern sich schon heute in konkreten Bestandsrückgängen manifestiert“, so Miller. Der NABU warnt daher davor, den derzeit stockenden Ausbau der Windenergie durch Aufweichungen des geltenden Artenschutzrechts erzwingen zu wollen. Stattdessen fordert er den bestehenden gesetzlichen Rahmen so zu nutzen, dass auch die kumulativen Auswirkungen vieler einzelner Windräder angemessen berücksichtigt werden und damit dem Artenschutz Genüge getan wie auch eine deutliche Verbesserung der Genehmigungsfähigkeit von Planungen aus Artenschutzsicht erreicht werden kann.
Dies ist möglich, wenn für betroffene Arten wie den Rotmilan auf regionaler Ebene umfassende Artenschutzprogramme erstellt und umgesetzt werden. Sind diese erfolgreich und sorgen in der betreffenden Region für einen mindestens stabilen Bestand, ist es möglich weitere Windräder über artenschutzrechtliche Ausnahmen zu genehmigen. „Ein einfaches Durchwinken von artenschutzrechtlichen Ausnahmen ohne entsprechende effektive Schutzprogramme verbietet sich jedoch angesichts der bereits heute nachweisbaren negativen Wirkungen auf die Bestände windkraftsensibler Arten wie dem Rotmilan.“
Mehr Infos:
www.nabu.de/news/2019/10/27093.html
Weitere Infos vom NABU mit Stellungnahme zum Rotmilan: www.nabu.de/windgipfel
Autor: Katrin Lange