Die Einordnung eines Greifvogelpopulationsgebietes als Schwerpunktgebiet einer europäisch geschützten Vogelart, wie es der Rotmilan ist, ist für den vorbeugenden Artenschutz bei raumbedeutsamen Bauprojekten mit Gefährdungspotentialen wie Störung der Jungenaufzucht oder Verletzungs- bzw. Tötungsrisiken nicht unerheblich. Sie kann bereits in der Planungsphase wesentlich dazu beitragen, den möglichen Standort hinsichtlich seiner Umweltverträglichkeit besonders sorgfältig zu untersuchen...