Naturschutzbund Euskirchen (NABU) und bundesweit anerkannter Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) lehnen die Genehmigungen der 3 Windparks Rohr Reetz,

 

Im Kreis Euskirchen sind drei weitere Windparks Blankenheim Rohr Reetz, Blankenheimerdorf und Dahlem IV (erneuter Genehmigungsantrag) genehmigt worden.

 

Der bundesweit anerkannte Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) und der NABU Euskirchen sind bestürzt über die Genehmigungen dieser weiteren Windindustrieanlagen. Erneut fanden arten- und naturschutzfachliche Belange innerhalb des Genehmigungsverfahrens keine ausreichende Berücksichtigung. Beide Naturschutzverbände hatten zu allen drei Verfahren umfangreiche Einwendungen abgegeben. In diesen wurde auf die erheblichen Mängel der artenschutzfachlichen Stellungnahmen der Investoren hingewiesen.

 

Blankenheimerdorf

 

Der Standort der Windanlage bei Blankenheimerdorf liegt innerhalb des Schwerpunktvorkommens der Rotmilane und der Schwarzstörche. Die Rotmilane brüten seit Jahrzehnten in mehreren Horsten in unmittelbarer Umgebung (800 m Entfernung) des geplanten Standortes. Die herbstlichen Zuggesellschaften der Rotmilane sind ebenfalls zahlreich auf den dortigen Wiesen und Weiden anzutreffen. Auch Kiebitze und Kraniche fliegen den engen Offenlandkanal zwischen dem bewaldeten Höhenrücken des Dahlemer Waldes und den Waldgebieten des Nonnenbaches und des Archetsbaches an, um dort auf ihren Frühjahrs- und Herbstzügen zu rasten. Der Uhu ist dort ebenfalls beheimatet.

 

Auch die Schwarzstörche sind seit Jahrzehnten im dortigen Waldgebiet beheimatet. Die Windanlagen zerschneiden die Flugroute vom Brutwald zu den essentiellen Nahrungshabitaten an der Urft. Der Brutwald der Schwarzstörche wurde bereits im Vorfeld der Genehmigung der Windanlage sukzessive durch forstwirtschaftliche Maßnahmen entwertet, so dass der scheue und störungsempfindliche Vogel nun seine Brutplätze häufig wechseln muss. Eine erfolgreiche Jungvogelaufzucht wird so erheblich beeinträchtigt. Vielfach kehren die Altvögel nach erfolgloser Brut nicht mehr an den angestammten Brutplatz zurück. Nicht zuletzt sind nachweislich die Niststätten der Störche im Waldgebiet am Archetsbach und am Nonnenbach auch durch direkte Baumfällung zerstört worden. Hierzu gehörte auch ein seit 30 Jahren nachweislich dokumentierter erfolgreich bebrüteter Horst der Schwarzstörche.

 

Er wurde zerstört, um den Weg für die Baugenehmigung frei zu machen. In Anbetracht der zu erwartenden Pachteinnahme in Höhe von 70.000,00 Euro je Windindustrieanlage scheint der Schwarzstorch in der Eifel keinen Wert zu haben.

 

Blankenheim Rohr-Reetz

 

In Blankenheim Rohr-Reetz im Bereich der Rohrer Kalkmulde sind es ebenfalls die Rotmilane, die durch die Windräder besonders gefährdet sind. Die sehr hohe biologische Vielfalt der Rohrer Kalkmulde weist nach den bisherigen Kartierungen 41 planungsrelevante Arten auf, die durch den Bau der Windräder in ihren Habitaten beeinträchtigt werden. Hervor zu heben ist hier ausdrücklich die Feldlerche, die in der Rohrer Kalkmulde ein Dichtevorkommen hat, welches als das höchste im Kreis Euskirchen angesehen werden muss. Aber auch die Vorkommen des Wespenbussards, des Schwarzmilanes, des Uhu und der Schwarzstörche werden durch den Bau der Windräder wertvolle Nahrungshabitate verlieren.

 

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) wird aufgrund der erheblichen natur- und artenschutz-rechtlichen Konflikte, die in der Rohrer Kalkmulde bestehen, gegen die Genehmigung des Windparks Rohr-Reetz Klage einreichen.

 

Dahlem IV

 

Bei Dahlem IV sieht die artenschutzfachliche Situation ebenso kritisch aus. Streng geschützte Arten, wie z.B. die europäische Wildkatze, über 14 Fledermausarten, die Waldschnepfe, der Bussard, der Waldkauz und der Schwarzspecht leben in dem Waldgürtel. Die Rotmilane und die Schwarzstörche sind jedoch auch bei Dahlem IV besonders betroffen. Ein erfolgreich bebrüteter Horst des Rotmilans wurde im Jahr 2018 im Rahmen forstwirtschaftlicher Maßnahmen des Graf Beissel gefällt und vollständig zerstört. Ein Schwarzstorchhorst wurde durch forstwirtschaftliche Maßnahmen der Gemeinde Dahlem freigestellt. Die erfolgreiche Brut der Rotmilane im Rotbachtal im Jahr 2019 liegt in einer Entfernung von nur 625 m zur nächsten Windindustrieanlage. Jetzt im zeitigen Frühjahr ist der Rotmilanhorst bereits wieder besetzt.

 

Es ist sogar gerichtlich bestätigt, dass das Tötungsrisiko für die Rotmilane bei einem Brutplatz innerhalb von 1.000 signifikant erhöht ist. Dies trifft gleichermaßen auch für die Rotmilane bei Dahlem IV als auch Blankenheimerdorf und Rohr-Reetz zu. Windindustrieanlagen sind mittlerweile Todesursache Nr. 1 für die streng geschützten Rotmilane. Das Überleben wird für diese Wappentiere Deutschlands in der Eifel zum Spießrutenlaufen durch die Windradrotoren. Das Risiko in die Rotoren zu geraten, steigt mit jeder neuen Windindustrieanlage. Neue Forschungsergebnisse belegen eindeutig, dass es einen negativen Zusammenhang zwischen der Windenergieanlagendichte und der Populationen der Rotmilane gibt.

 

Jetzt im zeitigen Frühjahr ist der Rotmilanhorst bereits wieder besetzt. Der NABU Euskirchen und die Naturschutzinitiative e.V. (NI) haben am 10.03.2020 einen sofortigen Baustopp bei der Genehmigungsbehörde für Dahlem IV gefordert, um die Rotmilane aus dem Rotbachtal vor dem Vogelschlag zu schützen.

 

Mängel in den Artenschutzprüfungen

 

Bei allen drei Genehmigungsverfahren sind Mängel der Artenschutzprüfungen und die zahlreichen Fragestellungen von der Genehmigungsbehörde im Erörterungstermin nicht hinreichend beantwortet worden. U.a. galt für die Waldinanspruchnahme im Rahmen der Genehmigungsverfahren von Dahlem I-IV der Brutwald der Schwarzstörche nahe Blankenheimerdorf als anerkannt und als Argument, die Windanlagen von Dahlem I-IV in den Wald zu stellen. Im Genehmigungsverfahren für die Windanlage bei Blankenheimerdorf ist der Brutwald der Schwarzstörche nicht anerkannt worden und die WEA bei Blankenheimerdorf wurde dort genehmigt. Aussagen zum Artvorkommen in den untersuchten Gebieten der jeweiligen Investoren des einen Windparks zu den Stellungnahmen der Investoren des anderen Windpark erscheinen widersprüchlich.

 

Mit Hinblick auf die Betroffenheit der streng geschützten Arten Rotmilan und Schwarzstorch und der herausragenden Schutzgebiete wie das Gewässersysteme der Ahr, der Urft und des Rotbachtales, wäre eine sorgfältige Prüfung aller Belange durch die Genehmigungsbehörde entscheidend gewesen. Der Genehmigungsbehörde obliegt eine Einschätzungsprärogative, die auch die arten- und naturschutzrechtlichen Belange zu beachten hat. Diese gebotene Sorgfaltspflicht hat die Immissionsschutzbehörde bei der Genehmigung der drei Windparks nicht walten lassen.

 

„Wir lehnen daher die 3 erteilten Genehmigungen strikt ab“, betonten Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Alfred Glener, Vorstandsvorsitzender vom NABU Euskirchen. Der NABU prüft derzeit die Einreichung einer erneuten Klage gegen den Genehmigungsbescheid von Dahlem IV.