Spendenaufruf

zur Bewahrung der Lebensräume des Rotbachtales im Dahlemer Wald und zum Schutz der seltenen und gefährdeten Schwarzstörche und Rotmilane

Buchenwald                                                                                                           Foto: Naturschutzinitiative e.V. (NI)

Der Dahlemer Wald ist bis zur Errichtung der 10 Windanlagen von Dahlem I-III zwischen den Naturschutzgebieten Wolfweid, Uthsbach, der Berke und dem weitläufigen Naturschutzgebiet der Simmel ein durchgängiger und störungsfreier Waldgürtel gewesen, der elementarer Bestandteil des europäischen Biotopverbundsystem und Wanderwegenetz für die waldlebenden Säugertiere und Vögel ist. Der Waldgürtel reicht von der belgischen Grenze bis hin zum Mürel und der über die A1 verlaufenden Wildbrücke bei Blankenheim und ist eine der wenigen intakten Ost-West-Verbindungen in NRW.

 

Der Waldgürtel charakterisiert sich durch tief eingeschnittene Bachtäler und zahlreiche Feuchtgebiete, die nicht nur den scheuen Schwarzstörchen und einer stabilen Wildkatzenpopulation, sondern auch zahlreichen Rotmilanen die letzten Rückzugsorte in NRW bieten. Beständig sichere Bruterfolge und Reproduktion bestätigen dies.

 

Dieses ungestörte Waldgebiet ermöglicht auch zahlreichen weiteren streng geschützten Tier-, Vogel-, Fledermaus- und Insektenarten einen geschützten Lebensraum.

 

Durch den Bau der Windanlagen von Dahlem I-III wurde der wertvolle Waldgürtel an seiner engsten Stelle fast vollständig zerschnitten. Ein enger Korridor im Norden des Waldgürtels ist den waldlebenden Arten zur Wanderung geblieben. Dieser wird nun durch die weiteren 5 Windanlagen des neuen Windparks von Dahlem IV ebenfalls zerschnitten.

 

Der erste Genehmigungsbescheid von Dahlem IV wurde zu Recht vom Verwaltungsgericht in Aachen wegen schwerwiegender Verfahrensfehler aufgehoben. Der Investor des Windparks hat nun jedoch einen erneuten Genehmigungsantrag gestellt, der vom Kreis Euskirchen erneut genehmigt worden ist. Die gravierenden Konfliktfelder, die im Dahlemer Waldgürtel durch die Errichtung und den Betrieb der Windanlagen für die dort vorkommenden Arten entstehen, konnte jedoch auch der zweite Genehmigungsbescheid nicht auflösen. Daher hat die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Klage vor dem Verwaltungsgericht Aachen eingereicht. Die Deutsche Wildtier Stiftung und der Naturschutzbund (NABU), Kreisverband Euskirchen, unterstützen die Klage der Naturschutzinitiative e.V. (NI) in vollem Umfang.

 

Wir würden uns freuen, wenn Sie die Klage der Naturschutzinitiative e.V. (NI) finanziell unterstützen würden. Mit Ihrer Hilfe kann der Biotopverbund im Dahlemer Waldgürtel vor der endgültigen Zerschneidung und damit Zerstörung bewahrt werden und weiterhin eine störungsfreie Heimat für die waldgebundenen Arten und für uns Menschen bilden.

 

Spendenkonto NABU Kreis Euskirchen e.V.

IBAN DE DE38 3825 0110 0001 012400

 

Spendenkonto der Naturschutzinitiative e.V. (NI)

IBAN DE60 5739 1800 0011 5018 26

Die Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Zur steuerlichen Absetzbarkeit reicht bis zu einem Betrag von 200,00 € der Überweisungsbeleg. Darüber hinaus erhalten Sie automatisch eine Spendenbescheinigung. Gehen mehr Spenden ein als für eine Klage erforderlich sind, wird der Betrag für weitere Naturschutzzwecke verwendet.