Waldwindpark Dahlem IV: Vorläufig keine Inbetriebnahme der errichteten drei Anlagen

Rotmilane vor Dahlem IV                                                               Foto: NABU/Marion Zöller

 

 Dahlem - Der NABU Euskirchen unterstützt gemeinsam mit der Deutsche Wildtierstiftung die Klage der Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen den Waldwindpark Dahlem IV in der Gemeinde Dahlem im Kreis Euskirchen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Pressemitteilung der Naturschutzinitiative e.V. (NI) vom 09.06.2020.

 

https://www.naturschutz-initiative.de/pressemitteilungen/709-09-06-2020-pm-ni-erreicht-betriebsstopp-der-windenergieanlagen-im-dahlemer-wald

 

Das Verwaltungsgericht Aachen hat erfreulicherweise im Wege einer Zwischenverfügung vom 05.06.2020 zum Schutz der Population der Rotmilane im Dahlemer Wald entschieden, das vorerst keine Inbetriebnahme der drei errichteten Windanlagen von Dahlem IV erfolgen darf.

 

„Zur Begründung hat die Kammer im Wesentlichen ausgeführt, es bedürfe der getroffenen Zwischenregelung, weil während der auch im Eilverfahren erforderlichen Überprüfung der vorgelegten Unterlagen die Gefahr bestehe, dass vollendete Tatsachen geschaffen würden. Es sei nicht auszuschließen, dass sich während des Eilverfahrens ein möglicherweise bestehendes signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für den Rotmilan realisiere“, so das Verwaltungsgericht Aachen in seiner Pressemittelung vom 05.06.2020

 

https://www.vg-aachen.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/20_200605/index.php

 

Text: Marion Zöller