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Auch Oberverwaltungsgericht NRW stoppt Windenergieanlagen in Dahlem IV

Junger Rotmilan über dem Rotbachtal bei Dahlem IV                          Foto: NABU/Marion Zöller

Dahlem - Der NABU Euskirchen unterstützt gemeinsam mit der Deutschen Wildtierstiftung die Klage der Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen den Waldwindpark Dahlem IV in der Gemeinde Dahlem im Kreis Euskirchen. Wir verweisen aus gegebenen Anlass erneut auf die Pressemitteilung der Naturschutzinitiative e.V. (NI) vom 17.07.2020.

 

 https://naturschutz-initiative.de/pressemitteilungen/734-17-07-2020-pm-ovg-nrw-stoppt-wea-in-dahlem-iv

 

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Zwischenverfügung des Verwaltungsgerichts Aachen vom 05.06.2020 zum Schutz der Population der Rotmilane im Dahlemer Wald bestätigt und hält den Betriebsstopp der drei errichteten Windanlagen von Dahlem IV aufrecht.

 

„Da ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für den Rotmilan jedenfalls ernsthaft in Betracht kommt, muss wegen der insoweit irreversiblen Folgen hier die Interessenabwägung zugunsten des vom Antragssteller zulässigerweise geltend gemachten Verbotstatbestände des §44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG ausfallen“, so das Oberverwaltungsgericht Münster.

 

Text: Marion Zöller