Haltung des NABU Euskirchen

Stellungnahme des NABU Euskirchen zum “Vogelfrieden von Berlin

Update 05.03.2021

Die Nordrhein-Westfälische Ornithologengesellschaft E.V. hat als regionaler Fachverband von Vogelkundlern seine fachliche Position zu dem „Vogelfrieden von Berlin“ in einem offenen Brief dargelegt. Aufgrund der sehr guten Darstellung des fachlich komplexen und heftig umstrittenen Themas verweisen wir auf die Abhandlung:

 

http://www.nw-ornithologen.de/index.php/aktuelles/meldungen/361-2021-02-18-offener-brief-nabu-nrw

 Schwarzstorch am Metzinger Berg                                                                      Foto: G.Damaschke/NABU Euskirchen

 

 05.12.2020 "Grüne und NABU schließen Vogelfrieden"
Siehe dazu : https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/windraeder-vogelschutz-1.5138036

 

Was hätte Lina Hähnle, die Gründerin des Bund für Vogelschutz (BfV), aus dem der heutige NABU hervor gegangen ist, zu dem “Frieden von Berlin” gesagt ?
Vermutlich hätte sie sich gefragt, warum wir uns demzufolge vorher in einem “Vogelkrieg” befunden hätten...

 

Der Kreis Euskirchen, mit seinen vielfältigen Naturräumen, Naturschutz- und FFH-Gebieten, liegt über 500 km Luftlinie entfernt von Berlin. Vielleicht ist es dieser Entfernung geschuldet, dass bei dem politischen Gezerre um ein “Papier”, u.a. unsere besondere Verantwortung für die zahlreichen Vogelarten, wie z.B. die windkraftsensiblen Arten Rotmilan, Schwarzstorch, Weihen und Baumfalken, aber auch die Feldlerchen und Bussarde, sowie die regelmäßig hier vorkommenden Gastvögel, wie z.B. Kraniche, Kiebitze, Gold- und Mornellregenpfeifer ignoriert wurde.

 

Die Lösung soll in “Vorranggebieten” und “Ausschlussflächen” zu finden sein. Die sogenannten Dichtezentren, in denen den Vogelarten ein sicherer Lebensraum gewährt werden soll, rücken in den Fokus. Die Ausweisung von Dichtezentren beachtet den Individualschutz des einzelnen Vogels nicht und verstößt somit gegen die Vorgaben der Europäischen Vogelschutzrichtlinie.
Siehe Gutachten von Prof. Gellermann : https://naturschutz-initiative.de/images/PDF2020/2020GutachtenProfGellermann.pdf 
Und Artikel 5 der Vogelschutzrichtlinie : https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009L0147&from=EN

 

Die Empfehlungen des „Helgoländer Papiers“ der staatlichen Vogelschutzwarten zum Schutz bedeutsamer Vogellebensräume und seiner verbindlichen Abstandsempfehlungen, so wie es nach dem Stand der Wissenschaft und geltenden Rechtsprechung anerkannt ist, sind zwingend zu beachten. http://www.vogelschutzwarten.de/windenergie.htm

 

Die streng geschützten Fledermausarten finden in diesem Modell ebenfalls keine Beachtung. Die floskelhafte Ausführung “Klimaschutz ist Artenschutz” ist in der Betrachtung, ob das geltende Recht, welches durch das BNatSchG und die europäische Vogelschutzrichtlinie verankert ist, stark gefährdeten Vogel- und Fledermausarten schützt, nicht zielführend. Besonders für die Waldstandorte erhöht sich das Konfliktpotential aufgrund der dort vorherrschenden hohen Biodiversität.

 

Wer sich für den gesetzlich vorgeschriebenen Erhalt einer streng geschützten Vogel- und Fledermausart ausspricht, ist demnach automatisch ein Klimaschutz-Verhinderer?

 

Der NABU Euskirchen schließt sich dem “Frieden von Berlin” nicht an, da wir uns nie im Krieg befanden. Wir werden weiterhin unsere Stimme für den Natur- und Artenschutz erheben, in Anlehnung an die dafür erstellten Gesetze. Wir befürworten ausdrücklich einen verantwortungsvollen Energie-Mix, der neben der Windenergie zukünftig stärker die Photovoltaik und Geothermie berücksichtigt.

 

Text: Vorstand des NABU Euskirchen