Kein Schutz mehr für die Rotmilane und Schwarzstörche bei Dahlem IV

Rotmilan im Wildenburger Ländchen

Das OVG Münster hat den Eilbeschluss zum Betriebsstopp von Dahlem IV des VG Aachen vom 18.12.2020 aufgehoben. Die Windanlagen dürfen in Betrieb gehen. Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) setzt sich für den Erhalt der Lebensräume der Rotmilane und Schwarzstörche im Dahlemer Wald im Grenzbereich der Gemeinde Dahlem und Hellenthal ein und klagt gegen die Genehmigung des Windparks Dahlem IV.

 https://naturschutz-initiative.de/pressemitteilungen/920-15-03-2021-pm-windpark-dahlem-iv-darf-weiter-gebaut-werden

 Schwarzstorch im Rotbachtal

 Der NABU Euskirchen ist bestürzt über den Eilbeschluss des OVG Münster. Derzeit sind die Rotmilane und Schwarzstörche aus Ihren Winterquartieren zurückgekehrt und besetzen ihre angestammten Brutreviere. Die gemeinsame Raumnutzungsanalyse des NABU Euskirchen und der Naturschutzinitiative e.V. (NI) zur Erfassung der Flugbewegungen der Rotmilane und Schwarzstörche aus 2021 kann bereits jetzt eine erhöhtes Tötungsrisiko für die Rotmilane feststellen.

 

Text und Bilder: M. Zöller/NABU Euskirchen