"Blühstreifen" Foto: Peter Berthold/NABU Euskirchen
Die UWV, die gemeinsam mit der CDU Mechernich auf der Sitzung des Ausschuss für Planung, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz am 16.02.2021 einstimmig gegen den Antrag des NABU Euskirchen zum Ausbau der Ackerrandstreifen gestimmt hat, ausgerechnet diese UWV hat gemeinsam mit der Schwesterpartei CDU am 27.04.2021 einen Antrag[1] in oben genannten Ausschuss gebracht und durchgewunken, in dem sie die Erweiterung genau dieser Blühstreifen fordert??? (Wir berichteten über die Ablehnung[2] )
Wer nun frohlockt und denkt, UWV und CDU hätten sich doch eines Besseren belehren lassen und würden jetzt dem Verlust der Biodiversität entschieden entgegentreten, der wird leider bitter enttäuscht! Denn wenn man den Inhalt des NABU Antrages, in dem es um die sukzessive Rückgewinnung der Ackerrandstreifen geht und die langfristige Sicherstellung dieser Randstreifen als Wanderkorridore für Insekten und andere Tiere sicher stellt mit dem Inhalt des Artikels der UWV vergleicht, dann wird deutlich, dass es bei UWV und CDU erstens nur um 3 Meter breite Streifen geht und zweitens diese nur für neu zu verpachtende Ackerflächen „vereinbart“ werden sollen.
Ein Blühstreifen von 3 Metern ist fachlich betrachtet ohne große Wirkung! Die Landwirtschaftskammer NRW[3] fordert von ihren Bauern, die sich für das Förderprogramm bewerben, eine Mindestbreite von 6 Metern. Blühstreifen unter dieser Breite werden von Landwirtschaftskammer nicht gefördert.
Der LBV (Landesbund für Vogelschutz)[4] fordert sogar mindestens 10 Meter Breite und wer den Kiebitz schützen will, benötigt sogar Blühstreifen von 20 Metern Breite, da in schmaleren Streifen die Nester zu oft Opfer von Prädatoren werden.
Hier wird deutlich, dass es sich beim Antrag der UWV und der CDU lediglich um Greenwashing handelt und fachlich nicht hinreichend dem entspricht, was zum Schutz der Arten wirklich erforderlich wäre. Selbst der Minimalansatz die Blühstreifen-Breite auf mindestens 6 Meter zu erhöhen, wie es im Änderungs-Antrag von Die Grünen Mechernich gefordert wurde, ist von CDU und UWV gegen die Stimmen von FDP und Die Grünen abgelehnt worden.
Zudem ist es gemeinhin bekannt, dass Ackerland meist sehr langfristig verpachtet wird. Und die Stadt Mechernich hat nach den uns vorliegenden Informationen auch in den letzten Jahren kein weiteres Ackerland gekauft oder bereitgestellt, welches zur Verpachtung ansteht. In der Begründung zu Ihrem Antrag schreibt die UWV dann auch, dass es sich um genau zwei Flächen handelt, die in diesem Jahr zur Neuverpachtung anstehen.
Kurzum kann man den Antrag der UWV/CDU im obigen Ausschuss als den Versuch sehen, die Bevölkerung für dumm zu verkaufen! Sinnvolle Anträge werden abgelehnt und in weichgespülter sinnentleerter Form als eigene Ideen neu gestellt, um sich selbst das Mäntelchen von Umwelt- und Artenschutz anzuziehen und mit nichts bringenden Maßnahmen zu behaupten man trete ja für den Erhalt der Biodiversität ein.
Verwunderlich ist auf jeden Fall auch, dass dieser Antrag vom Ausschuss angenommen werden konnte, obwohl der CDU-Bürgermeister Dr. Schick bei der Ablehnung des weitergehenden NABU-Antrages auf „Nichtzuständigkeit“ gepocht hat.
[1] https://mechernich.more-rubin1.de/meeting.php?sid=2021-4-77
[3] https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/aum/bluehstreifen.htm
[4] https://www.lbv.de/naturschutz/standpunkte/landwirtschaft/bluehstreifen-im-ackerland/