Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Naturschutzbund (NABU) lehnen die vorzeitige Baugenehmigung des Windindustriegebietes „Dahlem V“ ab


 

20.01.2022 - Pressemittelung

 

Foto: Rotmilan   Marion Zöller/NABU Euskirchen

Die erteilte Baugenehmigung für die drei Windindustrieanlagen von Dahlem ist umso kritischer zu bewerten, weil die Online-Konsultation als „Ersatz“ für den Erörterungstermin erst am 21.01.2022 beginnt. Im Rahmen der Online-Konsultation soll den Einwendenden die Gelegenheit gegeben werden, ihre Stellungnahmen zu konkretisieren.

 

Insbesondere sind die schweren artenschutzfachlichen Konfliktfelder für den Lebensraum der Europäischen Wildkatze und die vorkommenden windkraftsensiblen Vogelarten, die durch den Bau der Windindustrieanlagen verursacht werden, im Genehmigungsverfahren bislang nicht hinreichend berücksichtig worden. Eine vorzeitige Baugenehmigung steht einer neutralen und ergebnisoffenen Auseinandersetzung mit diesen Konfliktfeldern entgegen und verhindert somit eine artenschutzfachlich korrekte Berücksichtigung.

 

„Die drei Windindustrieanlagen von Dahlem V dürfen nun in der 300m Pufferzone des Naturschutzgebietes „Rotbachtal“ innerhalb des europäischen Biotopverbundes waldgebundener Tierarten errichten werden. Insbesondere die Schutzziele des Naturschutzgebietes zur Erhaltung des Lebensraumes der Wildkatze und des Schwarzstorches sowie die Wanderwege der waldgebundenen Tierarten werden erheblich durch den Bau und den Betrieb der Windindustrieanlagen beeinträchtigt und zerschnitten“, betonte Dipl.-Geographin Claudia Rapp-Lange, Länder- und Fachbeirätin der Naturschutzinitiative e.V. (NI) in Nordrhein/Westfalen und Sprecherin im Kreis Euskirchen.

 

Die Standorte der neuen Windindustrieanlagen liegen zwischen den nördlichen und südlichen Standorten der Windindustrieanlagen von Dahlem IV entlang eines prioritären Wanderkorridors der Wildkatzenpopulation des Dahlemer Waldes. Dieser Bereich ist bewusst im Genehmigungsverfahren für Dahlem IV von der Errichtung der Windindustrieanlagen freigehalten worden, um so den wertvollen Wildkatzenkorridor zu schützen und vor Beeinträchtigungen durch Windindustrieanlagen frei zu halten. „Umso schwerer wiegt nun die Entscheidung, die Windindustrieanlagen von Dahlem V in genau diesem sensiblen Bereich vorzeitig zu genehmigen. Daher lehnen wir die Anlagen entschieden ab“, so Claudia Rapp-Lange.

 

Aufgrund schwerer artenschutzrechtlicher Verletzungen, Zerstörung von Lebensräumen und erheblicher Verfahrensmängel sind derzeit noch zwei Klagen der Naturschutzinitiative (NI) und des Naturschutzbundes (NABU) gegen den Windpark Dahlem IV anhängig.

 

Die Naturschutzinitiative (NI) prüft derzeit die Klagemöglichkeit gegen die vorzeitige Baugenehmigung, um den Lebensraum des Dahlemer Waldes vor der weiteren Zerstörung zu bewahren.