LANUV
Vogelschutzwarte
z.Hd. Herr Dr. Matthias Kaiser
Leibnitzstrasse 10
45659 Recklinghausen
Achim.Blindert@kreis-euskirchen.de
Naturschutzinitiative e.V.
Am Hammelberg 25
56242 Quirnbach/Westerwald
c.rapp-lange@naturschutz-initiative.de
NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V.
Kreis Euskirchen
Haus Eichen 2
53940 Hellenthal
Sehr geehrter Herr Dr. Kaiser, sehr geehrte Damen und Herren,
stetig wiederkehrend wird das Tötungsrisiko der Kraniche durch die Schlechtwetterlagen in
signifikanter Weise im Bereich von Windanlagen und Stromleitungen erhöht. Das
Kranichfluggeschehen in der Zeit vom 25. bis zum 27.Dezember spiegelte dies in beachtlicher
Weise auch im Jahr 2021 wider.
Die Mittelstreckenzieher orientieren sich auf ihrem Zug an der Landschaft und sind auf gute
Sicht angewiesen. Bei Schlechtwetterlagen gibt es erhebliche Orientierungsprobleme. Auch ist
der wichtige Zusammenhalt der Fluggruppen erschwert, der eine energiesparende Reise
gewährleistet.
Notrast aufgrund der Schlechtwetterlage der Kraniche Gemeinde Hellenthal am 26.01.2021
Foto: Mario Zöller/NABU Euskirchen
Die äußerst ungünstige Wetterlage mit Sichtweiten von weniger als 100 m sorgte im gesamten
Kreis Euskirchen zur Weihnachtszeit für ein „chaotisches“ Fluggeschehen der Kranichvögel.
Laut rufend und wohl desorientiert flogen die Vögel mit großen Problemen die Trupps noch
zusammenhalten zu können durch den Nebel. Die völlig entkräfteten Vögel wurden zu
Notlandungen gezwungen, um auf besseres Flugwetter zu warten. In den Gemeinden der
Höhenlagen des Kreises Euskirchen mit Hellenthal, Dahlem, Schleiden und Blankenheim
konnten neben dem ordnungslosen Fluggeschehen zahlreiche Notlandungen der Kraniche
photographisch dokumentiert werden. Nachweise hierzu können auf Rückfrage zur Verfügung
gestellt werden.
In dieser Situation sind die Vögel vor allem im Bereich von Stromleitungen und Windanlagen
von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko betroffen. Die Gefahr in die Leitungsanlagen oder
die Rotoren der Windanlagen zu fliegen und getötet zu werden, ist überaus groß. Dies ist Ihnen
sicher hinlänglich bekannt.
Notrast der Kraniche im Windpark Rescheid Gemeinde Hellenthal am 26.12.2021
Foto: Marion Zöller/NABU Euskirchen
Bereits im Oktober 2018 hatten die Naturschutzverbände das LANUV und die UNB Euskirchen
angeschrieben, auf das signifikant erhöhte Tötungsrisiko beim Fluggeschehen der Kraniche zu
Schlechtwetterlagen hingewiesen und um Abschaltung der Windanlagen in Zugbereich der
Kraniche gebeten.
Bedauerlicherweise ist die Behörde dieser Bitte nicht nachgekommen, auch wenn es sich nur
um wenige Tage oder sogar wenige Stunden handelte, an denen die Windanlagen abzuschalten
wären.
Aufgrund des äußerst kritischen Fluggeschehens im Dezember 2021 bitten wir um eine neue
Bewertung der Tötungssignifikanz während des Kranichzuges, bedingt durch die
eingeschränkte Sicht bei Schlechtwetterlagen und während der Nachtflugzeiten. Durch ein
gezieltes Monitoring vor Ort in den betroffenen Gemeinden unter Beteiligung der UNB
Euskirchen und der Naturschutzverbände ist das erhöhte Tötungsrisiko bei Schlechtwetterlagen
und Nachtflugzeiten zu belegen.
Dabei sollte berücksichtigt werden, dass der Kranichzug auch von anderen ziehenden
Vogelarten begleitet wird, die ebenfalls durch die Windanlagen gefährdet sein können. Auch hier
wird es ggf. zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos für die Arten kommen.
Ähnlich sind die Probleme auch beim Limikolenzug zu sehen, also beim Zug von Kiebitz (Vanellus vanellus), Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria), Mornellregenpfeifer (Charadrius
morinellus) oder Bekassinen (Gallinago gallinago). Auch hier müsste bei Schlechtwetterlagen
zur Kernzugzeit abgeschaltet werden.Der immer stärkere Zubau der Höhenzüge des Kreis Euskirchen im Bereich der westlichen Kranichzugroute durch Windenergieanlagen verstärkt die kritische Situation des Fluggeschehens aller Zugvögel bei Schlechtwetterlagen.
Selbst wenn man vor dem Hintergrund einer geringen Schlagopferzahl an Kranichen von einem
niedrigen Kollisionsrisiko ausgeht, muss man damit rechnen, dass ungünstige Konstellationen
in Zusammenhang mit Schlechtwetterlagen und Nachtflugaktivitäten dieses Kollisionsrisiko
erheblich erhöht wird.
Ein einfaches Instrument für den Schutz der Kraniche an Massenflugtagen bei
Schlechtwetterlagen und während Nachtfluggeschehen wäre ein Monitoring durch
Kranichflugbeobachter, die ein kritisches Fluggeschehen an die zuständigen Behörden melden.
So wäre ein gezieltes Abschalten der Anlagen zum Schutz des Vogelzuges möglich.
Aufgrund des Geschehens im Dezember 2021 bitten wir Sie nochmals nachdrücklich, sich für
den Schutz aller Zugvögel einzusetzen und beim Fluggeschehen während der
Schlechtwetterlagen und bei Nachtflügen auch im Bereich der Windanlagen durch Abschaltung
selbiger für einen sicheren Flug der Vögel zu sorgen.
Mit freundlichem Grüßen
Claudia Rapp-Lange Marion Zöller
Länder- und Fachbeirätin NRW Vorstandsmitglied NABU Euskirchen
der Naturschutzinitiative e.V. (NI)
Mobil 0173/2718323