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Themenmonat Amphibien: Besonders und streng geschuetzte Arten

 

Alle Amphibienarten in Deutschland sind gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt.

 

§ 44 BNatSchG besagt: "Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören."

 

Darüber hinaus gibt es gem. der EG Verordnung im Anhang IV FFH einige Amphibienarten, deren Populationen in einem besonders schlechten Erhaltungszustand sind oder die vom Aussterben bedroht sind. 

Geburtshelferkröte, Foto: Silke Mora
Geburtshelferkröte, Foto: Silke Mora

 

 Dazu zählen die in unserer Region zum Teil noch vorkommenden Arten:

  • Geburtshelferkröte
  • Gelbbauchunke
  • Kammmolch
  • Kleiner Wasserfrosch
  • Kreuzkröte
  • Springfrosch
  • Wechselkröte

 Text: Ulrich Pohl