Baumhöhlen dringend gesucht!

In unseren Städten und Gemeinden ist der Schutz von Höhlenbäumen als Fortpflanzungsstätte (Kinderstube) und Ruhestätte (Schlafplatz) für zahlreiche europaweit besonders streng geschützte Tierarten von herausragender funktioneller Bedeutung.

Höhlenbäume sind ein Biodiversitäts-Hotspot der Artenvielfalt, wie z.B. für Säugetiere, wie Fledermäuse, Haselmäuse, Siebenschläfer, Gartenschläfer und Eichhörnchen, zahlreiche europäische Vogelarten, wie Hohltaube, Meise, Star, Kleiber, Eulen und Käuze und eine enorme Anzahl von Insekten, wie der Juchtenkäfer, Hirschkäfer, Waldbienen und Hornissen.

Foto:Claudia Rapp-Lange / NABU Euskirchen
Foto:Claudia Rapp-Lange / NABU Euskirchen
Foto:Marion Zöller / NABU Euskirchen
Foto:Marion Zöller / NABU Euskirchen
Foto: Claudia Rapp-Lange / NABU Euskirchen
Foto: Claudia Rapp-Lange / NABU Euskirchen

Alte Höhlenbäume prägen unsere Umwelt.
Die Entstehungsgeschichte der verschiedenen Baumhöhlen kann unterschiedlicher kaum sein:

In der Regel geht der Entstehung einer Baumhöhle eine Verletzung des Astes, Stammes oder der Rinde eines Baumes voraus, die durch Astabbruch, Sturmschäden, Blitzeinschlag, holzzersetzende Pilze oder durch aktiv höhlenbauende Vogelarten entstanden sind. Kleinspecht, Grünspecht, Buntspecht und der bekannte Schwarzspecht sind die Baumeister des Waldes.

Jetzt im Frühling schallt das Klopfen und Trommeln der Spechte besonders laut durch unsere Wälder und die großen Parkanlagen und Gärten mit altem Baumbestand im urbanen Raum, wenn die Vögel mit ihren harten Schnäbeln Löcher in die Bäume meißeln.
Ausreichend große Baumhöhlen entstehen primär in alten Laubbäumen, wie Buchen und Eichen, aber auch in alten Obstbäumen von Streuobstwiesen (z.B. Apfel- und Birnbäume) und Kopfbäume (z.B. Eschen, Pappeln und Weiden). Obwohl Baumhöhlen so wichtige ökologische Nischen darstellen, gibt es nur noch sehr wenige. Die Gefährdungsgründe für alte Bäume mit Höhlen ist die massenhafte Holzernte in den Baumbeständen ohne vorherige Höhlenbaumkontrolle, aber auch die Pflicht zur Verkehrssicherung in den Park- und Gartenanlagen im urbanen Raum. 
Der NABU Euskirchen bittet die Flächeneigentümer von Höhlenbäumen stets das Prinzip der artenschutzrechtlichen Vorsorge zum Schutz der Höhlen bewohnenden Arten anzuwenden. 


Beobachtungen, wie Ein- und Ausflugsverhalten von Vögel und Insekten, Balz- und Bettelrufe von Altvögeln und Jungvögeln, Kot- und Urinspuren aber auch Nistmaterial sind Anzeichen für die aktive Nutzung von Baumhöhlen. Durch die Markierung von Höhlenbäume können diese schneller und besser erkannt werden. Hier können durch vorausschauende Planung Konflikte zwischen Artenschutz und der erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahme vermieden werden. Das ist 
Bei sorgfältiger Pflege der alten Bäume können diese über Jahrhunderte hinweg erhalten werden und mit ihren zahlreichen Nischen und Höhlen einen unersetzbarer Lebensraum für Tiere bieten.

Text: Claudia Rapp-Lange / NABU Euskirchen