Erfolg für den Rotmilan im Wildenburger Ländchen und im Dahlemer Wald

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) erreicht im Klageverfahren gegen den Windpark Dahlem IV (2ter Genehmigungsantrag) einen Erfolg für den Artenschutz.

Rotmilan im Rotbachtal

In der juristischen Auseinandersetzung um die Errichtung des “Windparks Dahlem IV” im Kreis Euskirchen, sprach das VG Aachen am 18.12.2020 erneut ein Urteil zugunsten der dort betroffenen Rotmilane. ( Siehe PM : VG Aachen https://www.vg-aachen.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/35_201218/index.php und https://www.naturschutz-initiative.de/pressemitteilungen/839-18-12-2020-pm-vg-aachen-stoppt-windpark-dahlem-iv

 

Das aktuelle Urteil, in dem das VG Aachen den Sofortvollzug des Genehmigungsbescheides aufhob und damit auch den von der Naturschutzinitiative e.V. (NI) eingebrachte Hängebeschluss vom 04.06.2020 bestätigt wurde, ist ein großartiger Erfolg für den Artenschutz.

 

Die 6.Kammer des VG Aachen führt aus:

 

„Der Genehmigungsbescheid sei voraussichtlich rechtswidrig. Mit Blick auf den streng geschützten Rotmilan drohe durch den genehmigten Anlagenbetrieb nämlich ein Verstoß gegen das naturschutzrechtliche Tötungsverbot. Nach dem naturschutzfachlichen Kenntnisstand sei davon auszugehen, dass für Rotmilane, die in einem Umkreis von 1.000 m zu einer Windenergieanlage brüten oder einen Gemeinschaftsschlafplatz nutzen, regelmäßig ein signifikant und damit unzulässig erhöhtes Tötungsrisiko durch Kollisionen mit den Rotorblättern der Anlage bestehe. Dies sei für den Bereich des Windparks Dahlem IV anzunehmen.“

 

Dies bedeutet, dass für die im Rotbachtal brütenden und lebenden Rotmilane und die herbstlichen Sammelplätze im Wildenburger Ländchen ein erhöhtes Risiko besteht, mit den Rotorblättern der Windanlagen von Dahlem IV zu kollidieren.

 

Im Dezember 2018 stellte der Investor einen erneuten Antrag (Dahlem IV, 2. Antrag) mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung, der im Februar 2020 genehmigt wurde.

 

Zu dieser Genehmigung reichte die Naturschutzinitiative e.V. (NI) umgehend die o.g. Klage u.a. zum Schutz der brütenden Rotmilane im Rotbachtal ein.

 

Bereits seit Anfang 2017 klagt der NABU NRW gegen die Errichtung der 5 geplanten Windanlagen von Dahlem IV (1. Genehmigungsantrag) und ist derzeit beim OVG Münster in der Rechtsmittelinstanz anhängig.

https://www.vg-aachen.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/archiv/2018/28_180928/index.php

 

Wir bedanken uns für die hervorragende Zusammenarbeit bei allen ehrenamtlichen Naturschützern vor Ort, die mit der Erfassung der relevanten Felddaten die Klagen beider Naturschutzverbände unterstützt haben und weiterhin unterstützen werden.

 

Weiterhin danken wir Allen, die mir ihren Spenden dazu beigetragen haben, die Klagen zu unterstützen.

Text und Foto: Marion Zöller/NABU Euskirchen