Totes Wildtier gefunden- was ist zu tun? Foto: Privat, Retscheider Hof
Tierärztlicher Notdienst
Nur für Greifvögel und Eulen
EGE-Gesellschaft zur Erhaltung der Eulen e.V.
Stefan Brücher
Eulennotruf: Festnetz: 02257-958 866 Mobile: 0160 4220 790
Peter Josef Müller
Eulennotruf: Festnetz: 02441-6719 Mobile: 0174 2522 427
Die Wildtierhilfe, insbesondere die Pflege nach der medizinischen Erstversorgung von verletzten oder geschwächten Wildtieren, ist im Kreis Euskirchen zur Zeit nicht gewährleistet. Der NABU hat den Landrat aufgefordert, die gesetzlichen Vorgaben zur Wildtierhilfe durch den Kreis schnellstmöglich sicherzustellen. Die Naturschutzverbände sind als ehrenamtlich tätige Organisationen hierzu nicht in der Lage. Die Politik muss tätig werden. Wildtierhilfe und Pflege ist Aufgabe des Kreises.
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Totes Wildtier gefunden-was ist zu tun?
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Greifvogelhilfe Zülpich
Am 06.05.2022 wurde in Gemünd im Keller eines Wohnhauses eine kleine Schlange entdeckt. Bei dem Tier handelt es sich um ein juveniles (nicht-ausgewachsenes) Exemplar der Barren-Ringelnatter (Natrix helvetica), welche von der Wissenschaft seit Kurzem von der gewöhnlichen Ringelnatter unterschieden wird und sich unter anderem durch ein Streifenmuster („Barren“) auf den Körperflanken von dieser absetzt.
Nachdem die Anwohner sicherheitshalber die Polizei verständigt hatten, konnte diese die ungiftige und somit harmlose Schlange einfangen und zu einer Tierarztpraxis in Kall verbringen. Von dort wurde dann der NABU Euskirchen verständigt – man einigte sich schnell darauf, das Tier in einem kleinen Naturschutzgebiet ganz in der Nähe wieder auszusetzen.
Grundsätzlich handelt es sich bei Ringelnattern um an Feuchtlebensräume angepasste Arten, die sich insbesondere auf Amphibien und kleine Fische als Beute spezialisiert haben. In dem Naturschutzgebiet sind sowohl ein großer Teich als auch gut strukturierte Uferbereiche, mit zahlreichen Holzhaufen als Versteck- und Eiablagemöglichkeiten, vorhanden. Dort sollte die kleine Natter einen geeigneten Lebensraum vorfinden, der all ihre natürlichen Ansprüche bestens erfüllt.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Ringelnattern besonders geschützte Arten, deren Bestand auch in der Eifel als rückläufig einzuschätzen ist. Umso mehr freut es uns, dass wir das Reptil wieder wohlbehalten in die Freiheit entlassen konnten.
Ein Bericht von: Marco Mora/NABU Euskirchen
Foto: Silke Mora/NABU Euskirchen